Ein Plasma Pen arbeitet mit moderner Plasmatechnologie und wird in der medizinischen und ästhetischen Kosmetik eingesetzt. Das durch den Pen erzeugte Plasmalicht trifft auf die Epidermis, die obere Hautschicht.
Die von dem Plasma Pen erzeugte Hitze verursacht an dieser Stelle eine Mikroverletzung. Die Haut zieht sich durch diese Verletzung an der behandelten Stelle zusammen und wird somit gestrafft.
Überschüssige Haut wird oberflächlich abgetragen, ohne die Haut ringsum oder tiefere Hautschichten zu verletzen. Die Behandlung dient nicht nur der Hautstraffung, sondern auch der Behandlung von diversen Veränderungen wie Pigmentmalen, Warzen oder anderen Erkrankungen der Haut.
Wir haben uns im August 2022 bei dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nachgefragt, wie das Gesetz aktuell in Bayern ausgelegt wird. Die Stellungnahme des Ministeriums ist klar und eindeutig. Wir haben die erhaltenen Antworten auf unsere Anfragen hier eingefügt.
„Für die Anwendung eines Plasma-Pens ist aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) eine ärztliche Berufszulassung oder eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis erforderlich.
Denn: Wenn kosmetische Behandlungen vorgenommen werden, die medizinische Fachkenntnisse voraussetzen und zu einer nicht unerheblichen Gesundheitsgefahr für den Behandelten führen können, ist eine solche Tätigkeit Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten.
Die Indikationsstellung zur Anwendung eines Plasma-Pens bedarf häufig ärztlicher Kenntnisse. Bei Anwendung eines Plasma-Pens durch Kosmetikerinnen und Kosmetiker ist eine medizinische Abklärung in Frage kommender Hautveränderungen im zeitlichen unmittelbaren Kontext nicht sichergestellt. Eine fehlerhafte Einschätzung mangels Fachkenntnis kann durch Unterbleiben der Diagnostik bzw. Verzögerung der Diagnosesicherung eine massive Gefährdung der Gesundheit mit Prognoseverschlechterung bedeuten. Beispielhaft ist die Entwicklung einer Lentigo maligna zu nennen, ebenso wie die Fehleinschätzung von Präkanzerosen oder auch maligner Hautveränderungen wie Melanomen, Spinaliomen oder Basaliomen, die als einfache, im Alter auftretende Sonnenflecken oder als Pigmentstörungen missverstanden werden können.
Bei unsachgemäßer Anwendung drohen Verbrennungen, Narbenbildung und Pigmentstörungen. Eine Anwendung eines Plasma-Pens in Augennähe, wie bei der Entfernung von Xanthelasmen bzw. bei Ober- und Unterlidstraffung gegeben, setzt die Kenntnis anatomischer Strukturen voraus. Schädigungen, Verletzungen von Gefäß- und Nervenstrukturen, der Hornhaut (Lidflattern während der Behandlung, Lidschlussreflex), des Tränendrüsenkanals, Induktion von Narbenzügen mit Ausbildung eines Ektropiums u. a. sind denkbar.“
Auch das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein bestätigte uns im August 2022 unter Berufung auf das Heilpraktikergesetz, dass die Anwendung des Plasma Pens eine Heilpraktikererlaubnis erfordere. Hier ein Auszug aus der Antwort des Ministeriums:
„Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die über die kosmetische Hautpflege deutlich hinausgehen. Weder können behandlungsbedürftige Gewebeschäden in Folge der Anwendung ausgeschlossen werden, noch ist sichergestellt, dass Kontraindikationen erkannt und beachtet werden.
Es besteht somit die Gefahr gesundheitlicher Schädigungen in einem nicht nur unbeträchtlichen Ausmaß. Somit stellt die Anwendung des Plasma-Pens Ausübung der Heilkunde dar und erfordert daher die allgemeine Heilpraktikererlaubnis.“
Eine unrühmliche Rolle spielt hierbei Herr Heinz Freier, der ehemalige Präsident der DEGEUK (DEGEUK steht für „Deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V.“). Die DEGEUK beschreibt sich als Verein, der Geräte aus der apparativen Kosmetik prüft und zertifiziert.
Das „Gutachten“ besagt, dass der Plasma Pen in ganz Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein und Bayern von Kosmetikerinnen und Kosmetikern genutzt und angewendet werden darf. Diese Darstellung ist schlicht falsch und irreführend. Offenbar nutzt Herr Freier seinen Vertrauensvorschuss, den er als vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und als Ausschussmitglied der Institution DIN e.V. zu genießen glaubt. Spätestens mit Bekanntwerden seiner Plasma-Pen -Zertifikate dürfte dieser Vertrauensvorschuss jedoch heftig ins Wanken geraten.
Was schließlich passiert, wenn man als Kosmetikerin aus Bayern oder Schleswig-Holstein den Verkaufspraktiken des Unternehmens Elements of Beauty und einem Zertifikat für den ACCOR Plasma Pen vertraut
Frau Schmidt und Frau Müller haben im Frühjahr 2022 Kontakt mit einer ACCOR-Vertreterin aufgenommen, da sie Interesse an dem ACCOR Plasma Pen (Stückpreis ca. 8.500 EUR netto) hatten. Die Vertreterin von ACCOR teilte den Kosmetikerinnen mit, dass im Vorfeld Verträge zu unterzeichnen seien, die jedoch erst dann gültig seien, wenn sie den Plasma Pen sowie die dazugehörige Schulung erhalten würden. In der Zwischenzeit könnten sich die Kosmetikerinnen den Kauf oder das Leasing des Pens noch anders überlegen – so die Zusage der Vertreterin von ACCOR.
Die Kosmetikerinnen haben dann auf anderem Wege und nach Unterzeichnung des Vertrages erfahren, dass das von ihnen ausgewählte Produkt von ihnen nicht genutzt werden darf. Daher versuchten sie, aus dem Kaufvertrag wieder herauszukommen.
Hier noch einmal der Hinweis, dass der Pen auch mit der aufgezwungenen Schulung in Bayern und Schleswig-Holstein nicht hätte angewendet werden dürfen.
Dann kamen dann wieder Heinz Freier und die DEGEUK ins Spiel. Der ehemalige Präsident der DEGEUK bot der Kosmetikerin Frau Schmidt zunächst Hilfe an, wofür sie eine Verbandsmitgliedschaft abschließen sollte.
In gutem Glauben folgte Frau Schmidt der Empfehlung und trat in die DEGEUK ein.
Auch auf Empfehlung von Herrn Freier nahm Frau Schmidt rechtlichen Rat von Herrn Rechtsanwalt Florian Meyer (DRM LEGAL) in Anspruch. Dieser versuchte auf seine Mandantin dahingehend einzuwirken, rechtlich nicht gegen ACCOR vorzugehen und den angeblichen Zahlungsverpflichtungen für den Kauf des Pens nachzukommen.
Daher bezog Frau Schmidt ihren eigenen Rechtsanwalt ein. Als Herr Freier und die DEGEUK dies erfuhren, wurde die Mitgliedschaft von Frau Schmidt in der DEGEUK abrupt und ohne Begründung beendet.
Offensichtlich hat die Tatsache, dass Frau Schmidt auch mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt Kontakt in Sachen Benutzung des PENs als Kosmetikerin aufgenommen hat, die DEGEUK und ACCOR alarmiert.
Wissen die Gesundheitsämter eventuell gar nichts über derlei ausgestellte „Gutachten“ von Herrn Freier? Warum wird damit gedroht, die DEGEUK wolle in dieser Angelegenheit klagen?
Auch wirkt die Vermittlung von Anwalt Meyer in dieser Angelegenheit wie eine gezielte Steuerung von Frau Schmidt und um diese in Schach zu halten, damit die Situation unter Kontrolle bleibt.
Stattdessen wurde dann durch ACCOR und dessen Vertreterin Frau Brandt Druck aufgebaut durch Aussagen wie „[…] und sie weiß da grade nicht, was sie da gerade tatsächlich macht, was da gerade auf sie zurast. DEGEUK, die ganze Plasmabranche“.
Hier soll die Kosmetikerin das Gefühl bekommen, sie könne allein nichts gegen solche großen Instanzen ausrichten und zu der ganzen Angelegenheit lieber schweigen.
Frau Brandt wirft in ihrer Sprachnachricht Frau Schmidt vor: „Nicht-Wissen“ oder „Schlecht-Wissen“ über das Heilpraktikergesetz und dessen Auslegung in Bayern sowie Schleswig-Holstein zu verbreiten.
Nach langem Hin und Her konnte man sich doch einigen die Kosmetikerinnen aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Das wurde ihnen jedoch nicht schriftlich mitgeteilt, aus einfachem Grund. Käme es nämlich zu einem Rechtsstreit vor Gericht, wäre dieser öffentlich und Herr Freier müsste als Zeuge in dieser Sache aussagen.
Er hat nämlich in Übereinkunft mit der ACCOR Vertreterin, Frau Brandt, die Entlassung aus dem Vertrag bewirken können. Da Frau Schmidt dies jedoch nicht schriftlich hat, wird Herr Freier aus einem möglichen öffentlichen Gerichtsprozess herausgehalten.
Es stellt sich die Frage, weshalb das mit allen Mitteln verhindert werden soll. Wäre die DEGEUK wirklich nur ein neutraler Vermittler zwischen den beiden Parteien – Unternehmen und Kosmetikerinnen – so hätten sie nichts zu befürchten, sollten sie oder ihr ehemaliger Präsident als Zeugen vor Gericht aussagen sollen.
Aus den vereinzelten Puzzleteilen fügt sich ein Gesamtbild zusammen, was nahelegt, dass DEGEUK oder einzelne Mitglieder des Vereins einen gewissen Vorteil von den Verkäufen des ACCOR Pens erzielen würden.
Herr Florian Meyer ist der „Haus und Hof Anwalt“ der DEGEUK. Herr Heinz Freier hatte Frau Schmidt erst auch an Herrn Meyer verwiesen, damit dieser Frau Schmidt bei ihren Problemen mit der Firma Elements of Beauty unterstützen könnte.
Interessant ist, dass Herr Meyer gerade aktuell am 15.11.2022 ein neues Rechtsgutachten zum ACCOR Plasma Pen erstellt hat, in dem er zu dem Schluss kommt, dass genau dieser Plasma Pen auch für die Kosmetikerinnen und Kosmetiker erlaubt wäre.
Bemerkenswert, da Herr Meyer keinerlei medizinische Vorkenntnisse besitzt und die Gesundheitsämter in Bayern und Schleswig-Holstein, bei denen Humanmediziner arbeiten zu einem anderen Entschluss gekommen sind.
Es liegt die Vermutung nahe, dass dieses Rechtsgutachten vom „Verbandsanwalt“ der DEGEUK genutzt werden soll, damit der Verkauf des Plasma Pens an Kosmetikerinnen und Kosmetiker in den besagten Bundesländern weiterhin legitimiert wird.
Die Marke wird von einem Berliner Unternehmen namens Elements Of Beauty GmbH in Deutschland vertrieben. Als Geschäftsführer ist hier Sascha Mörl angegeben. Als Zweck der GmbH wird auf northdata.de folgendes angegeben: „Die Schulung und Beratung im Umgang mit Medizinprodukten und kosmetischen Produkten, deren Vertrieb, Vermittlung und Entwicklung.“
Elements Of Beauty GmbH ist also nicht der Hersteller der Produkte, sondern vertreibt diese nur. Hersteller der Produkte ist eine andere Firma mit Sitz in England – EOB Distribution Ltd.
Die Adresse der Firma ist „The Beeches, Brampton Abbotts, Ross On Wye, Herefordshire, HR9 7JD“, was sich mit einer einfachen Google-Suche als ein normales Wohngebiet herausstellt.
Auch hier ist Sascha Mörl Geschäftsführer, zusammen mit einem Michael O'Brien.
Wo sollen in diesem Wohngebiet elektrische Ausrüstungen und sonstige Geräte hergestellt werden? Da Michael O'Brien Geschäftsführer einiger anderer Unternehmen mit dieser Anschrift ist, liegt die Vermutung nahe, dass sein privater Wohnsitz als Adresse der Unternehmen dient. Wenn die in Deutschland verkauften Geräte in England produziert werden, aber in England gar keine Produktionsstätte zu finden ist, werden die Geräte höchstwahrscheinlich aus Asien bezogen. Dort zu einem viel günstigeren Preis, vermutlich umgerechnet für um die 100 Euro, verkauft wird der ACCOR Pen allerdings für um die 8500 Euro (inklusive Schulung).
Zwar wird auf der Website des ACCOR Pens behauptet, dass er seit 2013 produziert wird, aber es handelt sich um ein ganz anderes Produkt. 2013 hieß Elements Of Beauty noch anders und bot Schulungen für ein Produkt namens INJEX30 an. INJEX30 ist eine Art Hyaluron Pen, durch den Hyaluronsäure nadelfrei unter die Haut appliziert wird. Der ACCOR Plasma Pen arbeitet jedoch mit Plasmatechnologie. Als Injex Pharma die Insolvenz melden musste, hat Herr Mörle wohl seine Erfahrung und Kontakte aus seiner Zeit bei dem Unternehmen als Produktmanager genutzt und ein ähnliches Unternehmen gegründet, diesmal mit reinem Fokus auf Ästhetik. Michael O'Brien kennt Sascha Mörl nämlich auch noch aus seiner Zeit bei Injex Pharma – dort war er nämlich Geschäftsführer der Injex UK Ltd.
Nur hat das neu gegründete Unternehmen der beiden scheinbar auch jetzt Mühe, gute Verkaufszahlen zu erzielen, weshalb auf oben beschriebene Verkaufstaktiken zurückgegriffen wird.
Auf der ACCOR-Seite steht, dass eine Schulung am ACCOR unverzichtbar sei. Nur das Schulungszertifikat aus eigenem Hause würde zu der Anwendung des Pens autorisieren.
Wenn dem Unternehmen so viel daran liegt, dass seine Kunden gut ausgebildet sind, warum wird dann nicht auf die Regelungen der einzelnen Bundesländer geachtet? Es scheint eher im Vordergrund zu stehen, durch ein hausinternes Schulungsmodell noch weiteres Geld zu kassieren.
Die Qualitätssicherung der Schulungen soll durch die International Aesthetic Plasma Association garantiert sein. Was nach einer offiziellen Institution klingt, ist eine Website, die nur ACCOR Schulungen und ACCOR Live-Präsentationen anbietet. Es ist also keine unabhängige, international anerkannte Stelle, wie es der Name vermuten lässt.
Wenn man die Webseite International Aesthetic Plasma Association im Internet sucht erscheint Page not found.
Den Kosmetikerinnen und Kosmetikern kann man nur raten sich vor dem Gerätekauf und Benutzung dieser bei den Gesundheitsämtern nach geltenden Gesetzen zu informieren, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt. Vor allem sollten sich die Kosmetikerinnen und Kosmetiker nicht auf erstellte Gutachten und vermeintlich gemeinnützige Vereine wie die DEGEUK verlassen.
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Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert